Spenden
Die Ruth Möser - TTP-Stiftung ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts. Das Finanzamt Mainz hat sie als gemeinnützig anerkannt.
Sie wollen unsere Vorhaben unterstützen - herzlichen Dank im Voraus. Zu unserer Unterstützung stehen Ihnen Spenden sowie sogenannte Zustiftungen zur Auswahl (Kennzeichnung bitte durch Hinweistext in der Überweisung).
Alle Spenden kommen zeitnah, d.h. spätestens im Jahr nach Eingang, dem Stiftungszweck zu gute. Zustiftungen sind meist größere Spenden, die dem Stiftungskapital zugeführt werden, damit sie die langfristige Kapitalbasis der Stiftung stärken und somit künftig höhere Erträge ermöglichen, die wiederum für den Stiftungszweck verwendet werden können.
Sowohl Zustiftungen (Zuwendungen, die in den Vermögensstock der Stiftung fließen) als auch Spenden an die Stiftung sind gemäß § 10 b Abs. 1 EStG für in Deutschland Steuerpflichtige steuerlich abzugsfähig. Bei Zuwendungen bis 200 Euro reicht zur Geltendmachung der Spende gegenüber dem Finanzamt ein "vereinfachter Nachweis". In diesem Fall genügt der Kontoauszug der Überweisung. Bitte fragen Sie Ihren Steuerberater bezüglich der Abzugsfähigkeit in anderen Staaten.
Unser Spendenkonto bei der Rheinhessen Sparkasse:
IBAN: DE47 5535 0010 0200 0402 51
BIC: MALADE51WOR
Bitte geben Sie Ihre vollständige Adresse an, damit Ihnen eine Spendenbescheinigung zugesandt werden kann.
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!